Inhaltsverzeichnis
- Was leistet ein ambulanter Pflegedienst in Flensburg?
- Welche Pflegeformen gibt es in der häuslichen Versorgung?
- Wer trägt die Kosten für ambulante Pflege in Flensburg?
- Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
- Worauf kommt es bei der Wahl eines Pflegedienstes an?
- Was bedeutet Verhinderungspflege und wann greift sie?
- Welche Rolle spielt die Pflegeberatung nach § 37.3?
- Häufige Fragen zur ambulanten Pflege in Flensburg
- Fazit
- Autor
- Quellen
Pflegedienst Balance – ambulante Pflege in Flensburg
Zugelassener Pflegedienst nach SGB V und SGB XI. Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung nach § 37.3 und Begleitung zu Arztterminen – aus einer Hand für Flensburg und Umgebung.
Telefon: +49 461 90274685 · pflegedienst-balance-mit-herz.de
Was leistet ein ambulanter Pflegedienst in Flensburg?
Ambulante Pflege in Flensburg umfasst ein breites Spektrum an Hilfen für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld. Pflegefachkräfte kommen regelmäßig ins Haus und übernehmen pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Aufgaben – abgestimmt auf den individuellen Bedarf.
Die Versorgung beginnt in der Regel mit einem persönlichen Erstgespräch, bei dem der konkrete Hilfebedarf ermittelt wird. Beim Pflegedienst Balance in Flensburg ist dieses Gespräch unverbindlich und kostenlos.5 Darauf aufbauend entsteht ein individueller Pflegeplan, der festlegt, welche Leistungen zu welchen Zeiten erbracht werden. Die ambulante Pflege in Flensburg kann dabei Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Wundversorgung oder die Gabe von Medikamenten umfassen. Auch Begleitung zu Arztterminen, Einkäufe und Unterstützung im Haushalt gehören zum Leistungsspektrum. Der Vorteil gegenüber einer stationären Unterbringung liegt auf der Hand: Pflegebedürftige bleiben in ihrer gewohnten Umgebung, behalten ihren Tagesrhythmus bei und werden dennoch fachkundig betreut. Angehörige werden spürbar entlastet und können Beruf und Pflege besser vereinbaren.
- Grundpflege: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung
- Behandlungspflege: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung
- Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäschepflege
- Betreuung und Begleitung: Spaziergänge, Arztbesuche, Gespräche
- Beratung: Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittel, Entlastungsangebote
Welche Pflegeformen gibt es in der häuslichen Versorgung?

Die ambulante Pflege in Flensburg gliedert sich in mehrere Leistungsbereiche, die sich nach Rechtsgrundlage und Kostenträger unterscheiden. Die Grundpflege, die Behandlungspflege und ergänzende Betreuungsangebote bilden zusammen das Versorgungsspektrum eines ambulanten Pflegedienstes.
Die Grundpflege nach SGB XI betrifft alle Hilfen bei alltäglichen Verrichtungen: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung sowie Mobilisation. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung – etwa Injektionen, Verbandswechsel, Blutzuckerkontrolle oder die Versorgung von Kathetern und Stomata. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten, ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus bieten viele Pflegedienste Betreuungs- und Entlastungsleistungen an, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden können. Dazu zählen Begleitung bei Spaziergängen, Gespräche oder Gedächtnistraining.
| Leistungsart | Beispiele | Kostenträger |
|---|---|---|
| Grundpflege (SGB XI) | Körperpflege, Ernährung, Mobilität, An-/Auskleiden | Pflegekasse |
| Behandlungspflege (SGB V) | Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Verbände | Krankenkasse |
| Betreuung (§ 45b) | Spaziergänge, Gespräche, Gedächtnistraining | Entlastungsbetrag |
| Hauswirtschaft | Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche | Pflegekasse / Privat |
| Pflegeberatung (§ 37.3) | Beratung, Hilfsmittel, Antragsunterstützung | Pflegekasse |
Wer trägt die Kosten für ambulante Pflege in Flensburg?
Die Kosten für ambulante Pflege in Flensburg werden überwiegend von der Pflegekasse getragen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Die Höhe der Sachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und den gesetzlichen Beträgen, die das Bundesgesundheitsministerium festlegt.1 Der Pflegedienst Balance berät dazu, welche Leistungen im Einzelfall in Frage kommen.5
Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung wird direkt über die Krankenkasse abgerechnet – unabhängig vom Pflegegrad. Zusätzlich steht ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der für Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen genutzt werden kann.2 Nicht verbrauchte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Seit Juli 2025 gilt zudem ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 bis 5, der eine flexiblere Nutzung der Mittel ermöglicht.1
| Pflegegrad | Sachleistung / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
|---|---|---|
| 1 | – | 131 € |
| 2 | 796 € | 131 € |
| 3 | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 1.859 € | 131 € |
| 5 | 2.299 € | 131 € |
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Die Beantragung eines Pflegegrads ist der erste Schritt, um Leistungen der ambulanten Pflege in Flensburg über die Pflegekasse finanzieren zu können. Der Antrag kann formlos gestellt werden – per Telefon, Brief oder online bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung im häuslichen Umfeld. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen, deren Gewichtung in der folgenden Übersicht dargestellt ist.4
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| Mobilität | Fortbewegung, Treppensteigen | 10 % |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Entscheidungen | 15 % (gemeinsam mit Modul 3) |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unruhe, Ängste, Aggression | 15 % (gemeinsam mit Modul 2) |
| Selbstversorgung | Körperpflege, Ernährung | 40 % |
| Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Arztbesuche | 20 % |
| Gestaltung des Alltagslebens | Tagesablauf, Kontakte | 15 % |
Die erreichten Punktwerte bestimmen den Pflegegrad. Der Pflegedienst Balance unterstützt Familien in Flensburg bei der Vorbereitung auf die Begutachtung – etwa durch Hinweise zum Pflegetagebuch und zur Dokumentation des tatsächlichen Hilfebedarfs.5 Die Pflegekasse muss laut Verbraucherzentrale innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.3 Bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Einstufung besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
- Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen (telefonisch, schriftlich oder online)
- Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenliste bereithalten
- Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen führen
- MD-Begutachtung im häuslichen Umfeld wahrnehmen, Angehörige sollten dabei sein
- Bei Ablehnung innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen
Worauf kommt es bei der Wahl eines Pflegedienstes an?
Bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst in Flensburg spielen fachliche Qualifikation, persönliche Zuverlässigkeit und eine offene Kommunikation eine zentrale Rolle. Ein unverbindliches Erstgespräch gibt beiden Seiten die Möglichkeit, Erwartungen und Möglichkeiten abzuklären.
Qualitätsberichte des Medizinischen Dienstes sind über den Pflegenavigator der Krankenkassen öffentlich einsehbar und bieten eine erste Orientierung. Darüber hinaus sollten praktische Fragen geklärt werden: Gibt es feste Bezugspflegekräfte oder wechselt das Personal häufig? Wie flexibel ist der Dienst bei Terminänderungen? Besteht eine telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten? Der Pflegedienst Balance in Flensburg setzt auf feste Bezugspersonen und bietet ein unverbindliches Erstgespräch an, bevor ein Pflegevertrag geschlossen wird.5 Die Zulassung nach SGB V und SGB XI stellt sicher, dass ein Pflegedienst die gesetzlichen Anforderungen an Fachpersonal und Versorgungsqualität erfüllt. Auch die Frage nach Zusatzleistungen wie Verhinderungspflege, Begleitung oder Unterstützung bei Anträgen kann bei der Entscheidung hilfreich sein.
Was bedeutet Verhinderungspflege und wann greift sie?
Die Verhinderungspflege sichert die häusliche Versorgung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen – etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen. Der Pflegedienst Balance in Flensburg übernimmt diese Vertretung und gewährleistet eine lückenlose Betreuung im gewohnten Umfeld.5
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2. Seit dem 1. Juli 2025 ist die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfallen, sodass der Anspruch unmittelbar mit der Anerkennung des Pflegegrads gilt. Gleichzeitig werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seitdem in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst, und die mögliche Dauer der Verhinderungspflege liegt bei bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.1 Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Vertretung wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Wer ambulante Pflege in Flensburg nutzt, kann die Verhinderungspflege als ergänzenden Baustein zur Entlastung pflegender Angehöriger einsetzen. Der Pflegedienst Balance berät zur Beantragung und Abrechnung.5
Welche Rolle spielt die Pflegeberatung nach § 37.3?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Pflegedienst in Flensburg regelmäßig nutzen. Ziel ist die Sicherung der Pflegequalität im häuslichen Umfeld.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 muss der Beratungsbesuch bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld grundsätzlich halbjährlich stattfinden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung bei Bedarf weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.1 Durchgeführt wird er von einer zugelassenen Pflegefachkraft, die die aktuelle Pflegesituation einschätzt, Verbesserungsvorschläge gibt und Angehörige zu Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln und Leistungsansprüchen berät. Der Besuch ist für die pflegebedürftige Person kostenlos – die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Der Pflegedienst Balance bietet die Beratungsbesuche nach § 37.3 als festen Bestandteil seines Leistungsspektrums an und übernimmt die Organisation der vorgeschriebenen Termine.5
Häufige Fragen zur ambulanten Pflege in Flensburg
Ab welchem Pflegegrad kann ein Pflegedienst beauftragt werden?
Grundsätzlich können Pflegedienste bereits ab Pflegegrad 1 bestimmte Leistungen erbringen – etwa Betreuungsangebote über den Entlastungsbetrag. Sachleistungen der Pflegekasse stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung ist unabhängig vom Pflegegrad möglich und wird von der Krankenkasse finanziert.
Wie schnell kann die Versorgung durch einen Pflegedienst beginnen?
Nach einem Erstgespräch und der Erstellung eines Pflegeplans kann die Versorgung häufig innerhalb weniger Tage starten. Bei dringenden Fällen – etwa nach einer Krankenhausentlassung – ist auch ein kurzfristiger Beginn möglich. Die ambulante Pflege in Flensburg richtet sich dabei nach dem konkreten Bedarf. Der Pflegedienst Balance ist telefonisch erreichbar und vereinbart zeitnah einen ersten Termin.⁵
Können Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden?
Ja, eine Kombination ist möglich. Wird der Sachleistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dieses Modell wird als Kombinationsleistung bezeichnet und erlaubt eine flexible Aufteilung zwischen professioneller Pflege und Eigenversorgung durch Angehörige.
Was passiert bei Unzufriedenheit mit dem Pflegedienst?
Ein Wechsel des Pflegedienstes ist jederzeit möglich. Die im Pflegevertrag vereinbarte Kündigungsfrist sollte dabei beachtet werden. Bei Problemen empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit der Pflegedienstleitung zu suchen. Führt das nicht zur Klärung, steht es Pflegebedürftigen frei, einen anderen Anbieter für ambulante Pflege in Flensburg zu wählen.
Übernimmt die Krankenkasse Leistungen auch ohne Pflegegrad?
Ja. Behandlungspflege – etwa Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe – kann von der Krankenkasse finanziert werden, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Die Leistungen werden nach SGB V abgerechnet.
Fazit
Die ambulante Pflege in Flensburg bietet pflegebedürftigen Menschen eine verlässliche Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Von der täglichen Grundpflege über medizinische Behandlungspflege bis zur Beratung bei Pflegegrad-Anträgen decken qualifizierte Pflegedienste ein breites Leistungsspektrum ab. Die Finanzierung erfolgt größtenteils über die Pflege- und Krankenkasse. Der Pflegedienst Balance berät Betroffene und Angehörige in einem unverbindlichen Erstgespräch zu allen Fragen rund um Leistungen, Kosten und Pflegegrad – telefonisch unter +49 461 90274685 oder direkt über die Website.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung.

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